Hebebühne Glaus und Kappeler in Biel

Mieten Sie unsere Hebebühne

Unsere Hebebühne eignet sich für Montage- und oder Unterhaltsarbeiten, zum Schneiden von Bäumen, für Reinigungsarbeiten oder alle anderen erdenklichen Arbeiten in luftiger Höhe. Nutzen Sie die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten unserer Hebebühne.

Vermietungstarif Hebebühne

Hebebühne

VTX-240

Max. Höhe

24 m

1. Stunde

CHF 100.00

weitere h

CHF 100.00

1/2 Tag

CHF 350.00

1 Tag

CHF 490.00

Preise

  • Verstehen sich für die betriebsbereite Maschine, ohne Bedienung.
  • Preisstellung ab 
    Wasserstrasse 5, 2555 Brügg
  • Tagespreis
    (einschichtiger Tag  à 9 Std).

Ablieferung/Rückholung

  • Instruktionspauschale CHF 50.00
  • Durch Kunden ab Werkhof:
    keine Kosten bis 20 km,
    ab 20km pro Fahrkilometer CHF 0.70
  • Durch uns bis 20 km ab Werkhof:
    pro Weg pauschal CHF 100.00
  • Durch uns über 20 km ab Werkhof: Fahrkilometer CHF 1.50,
    zusätzlich Reisezeit nach Regietarif

Spezielle Arbeiten

  • Absperrungen, Legen von Brettern, Bewilligungen: nach Aufwand
  • Nachträgliche Reinigung
    (Kabine, Korb, Ladefläche etc.):
    CHF 50.00 pauschal

Versicherung

  • Für Selbstfahrer besteht eine Maschinenkasko:
    Selbstbehalt von CHF 1000.00*
  • *Bei Regress der Versicherung übernimmt der Mietende die Reparaturkosten.

Konditionen

  • Alle Preise in CHF exkl. MWST,
    30 Tage netto

Rabattstaffel zu Mietpreis

Mietdauerrabatte für nicht unterbrochene Vermietung

1 Woche (ab 5 Arbeitstagen) 5%
2 Wochen (ab 10 Arbeitstagen) 10%
3 Wochen (ab 15 Arbeitstagen) 15%
4 Wochen (ab 20 Arbeitstagen) 20%
5 Wochen (ab 25 Arbeitstagen) 23%
6 Wochen (ab 30 Arbeitstagen) 26%
7 Wochen (ab 35 Arbeitstagen) 28%
8 Wochen (ab 40 Arbeitstagen) 30%
9 Wochen (ab 45 Arbeitstagen) 31%
10 Wochen (ab 50 Arbeitstagen) 32%

Jahresabschlüsse für beliebige Vermietung 

10 Arbeitstage 5%
15 Arbeitstage 10%
20 Arbeitstage 15%
25 Arbeitstage 20%
30 Arbeitstage 23%
35 Arbeitstage 26%
40 Arbeitstage 28%
45 Arbeitstage 30%
50 Arbeitstage 31%

Chauffeur | Bedienungspersonal

 Unsere Hebebühnen können Sie auch mit Chauffeur/Bedienungsperson mieten. Unsere Chauffeure / Bedienungspersonen sind versierte Handwerker, steuern das Gerät vom Arbeitskorb aus und arbeiten mit.

Hebebühne mit Bedienungspersonal im Einsatz.

Stundenansatz

  • Arbeits- und Reisezeiten innerhalb der Normalarbeitszeit CHF 104.60
  • Von 06:00 bis 23:00 und maximal 9 Stunden pro Tag.

Zuschläge Überzeit

  • Arbeitszeit länger als 9 Stunden pro Tag
  • Montag bis Freitag, 18:00 bis 23:00: 25%

Weitere Zuschläge

  • Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
  • Samstag, 13:00 bis 23:00: 25%
  • Montag bis Samstag, 23:00 bis 06:00: 50%
  • Sonntag, 00:00 bis 24:00: 100%

Spesen Unterkunft/Verpflegung

  • nach Aufwand

Reisespesen

  • Personenwagen CHF 0.70 / km
  • Bahnticket 2. Klasse nach SBB Tarif

Konditionen

  • Alle Preise in CHF exkl. MWST,
    30 Tage netto
Stromaggregat Glaus und Kappeler in Biel

Mieten Sie unser Stromaggregat

Unser Stromaggregat eignet sich optimal für Veranstaltungen, Festzelten, Baustellen oder Stromausfall.

Stromaggregat

P-60

Max. Leistung

66KVA / 86,6 A 

Grundpauschale

CHF 395.00

Pro Betriebsstunde

CHF 16.00

Wochenpreis

CHF 800.00

Monatspreis

CHF 2500.00

Preise

  • Verstehen sich für die betriebsbereite Maschine, ohne Bedienung und ohne Treibstoff
  • Preisstellung ab 
    Wasserstrasse 5, 2555 Brügg
  • Gerne stelle wir Ihnen auch eine individuelle Offerte zu

Ablieferung/Rückholung

  • Durch Kunden ab Werkhof:
    keine Kosten bis 20 km,
    ab 20km pro Fahrkilometer CHF 0.70
  • Durch uns bis 20 km ab Werkhof:
    pro Weg pauschal CHF 100.00
  • Durch uns über 20 km ab Werkhof: Fahrkilometer CHF 1.50,
    zusätzlich Reisezeit nach Regietarif

Spezielle Arbeiten

  • Nachträgliche Reinigung 
  • (Maschinenraum, Fahrzeug etc.):
    CHF 50.00 pauschal

Versicherung

  • Selbstbehalt von CHF 1000.00

Konditionen

  • Alle Preise in CHF exkl. MWST,
    30 Tage netto

Mietbedingungen Hebebühnen

Die Vermieterin überlässt dem Mieter die im Mietvertrag näher bezeichnete Hebebühne zur sachgemässen Benützung auf schweizerischem Gebiet. Untervermietung an Dritte bedarf des Einverständnisses der Vermieterin.

Die Hebebühne samt Zubehör und Bestandteilen bleibt während der Dauer der Mietzeit uneingeschränktes, unveräusserliches Eigentum der Vermieterin.

Die Vermieterin liefert die Hebebühne in funktionsbereitem, kontrolliertem Zustand aus. Alle weitergehenden Ansprüche und jede weitere Haftung für direkte und indirekte Schäden des Mieters sind ausgeschlossen.

Der Mieter wird bei der Übernahme des Gerätes über dessen Handhabung instruiert. Weisungen betreffend sachgemässer Verwendung sowie Betriebs- und Wartungsvorschriften sind strikte einzuhalten.

Die Miete beginnt mit der Lieferung oder Abholung der Hebebühne ab Werkhof der Vermieterin. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Ablieferung am vereinbarten Ort respektive der Abholung im Werkhof der Vermieterin. Die Miete dauert bis zum Wiedereingang der Hebebühne in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand. (für Nachreinigung wird eine Pauschale von Fr. 50.00 erhoben)

Die Hebebühne ist für spezielle Arbeiten (Malen, Schweissen, Reinigung mit Säure/Lauge, etc. …) ausreichend abzudecken und zu schützen. Spritz- und Sandstrahlarbeiten sind nicht erlaubt. Allfällige Reinigungs- und Instandstellungsarbeiten werden in Rechnung gestellt.

Der Mietpreis versteht sich für den einschichtigen Betrieb von bis zu 9 Stunden pro Tag und Tag und für 5 Tage pro Woche. Bei längerer Arbeitszeit oder bei mehrschichtigem Betrieb erhöht sich der Mietpreis proportional.

Der abgeschlossene Mietvertrag untersteht schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Brügg b. Biel.

Mietbedingungen Stromaggregat

Die Vermieterin überlässt dem Mieter die im Mietvertrag näher bezeichnetes Stromaggregat zur sachgemässen Benützung auf schweizerischem Gebiet. Untervermietung an Dritte bedarf des Einverständnisses der Vermieterin.

Das Stromaggregat samt Zubehör und Bestandteilen bleibt während der Dauer der Mietzeit uneingeschränktes, unveräusserliches Eigentum der Vermieterin.

Die Vermieterin liefert das Stromaggregat in funktionsbereitem, kontrolliertem Zustand aus. Alle weitergehenden Ansprüche und jede weitere Haftung für direkte und indirekte Schäden des Mieters sind ausgeschlossen.

Der Mieter wird bei der Übernahme des Gerätes über dessen Handhabung instruiert. Weisungen betreffend sachgemässer Verwendung sowie Betriebs- und Wartungsvorschriften sind strikte einzuhalten.

Die Miete beginnt mit der Lieferung oder Abholung des Stromaggregat ab Werkhof der Vermieterin. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Ablieferung am vereinbarten Ort respektive der Abholung im Werkhof der Vermieterin. Die Miete dauert bis zum Wiedereingang des Stromaggregat in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand. (für Nachreinigung wird eine Pauschale von Fr. 50.00 erhoben)

 Allfällige Reinigungs- und Instandstellungsarbeiten werden in Rechnung gestellt.

Das Aggregat wird mit vollem Tank ausgeliefert. Während dem Betrieb ist der Mieter zuständig für das nachtanken. Ebenfalls wird es mit vollen Tank  zurück gegeben. 

Der abgeschlossene Mietvertrag untersteht schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Brügg b. Biel.

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