Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: November 2022

Geltungsbereich der AGB

Die vorliegenden AGB der Glaus & Kappeler AG
(nachfolgend Firma genannt), sind für Lieferungen,
Dienstleistungen und für elektrotechnische
Installationen der Firma gültig. Vorhandene und
eigene Geschäftsbedingungen des Kunden, Auftraggebers,
Bestellers oder Käufers (nachfolgend
Besteller genannt), werden wegbedungen.

Gültigkeit

Angebote der Firma sind, sofern nichts anderes
angegeben 2 Monate ab Ausgabedatum gültig.

Preise

Alle Preisangaben der Firma verstehen sich rein
netto exkl. MWST. und in Schweizer Franken
(CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von
Währungsschwankungen oder Technologiewandel
sind vorbehalten.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungskonditionen sind im Angebot angegeben.
Gerät der Besteller in Verzug, so hat die
Firma Anspruch auf 5% Verzugszins sowie
Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten.
Weiter ist die Firma berechtigt, sämtliche Leistungen
unverzüglich und ohne weitere Mitteilung
einzustellen.

Lieferfristen / Lieferungen

Für Lieferfristen von Produkten und Apparaten
können nur Richtangaben gemacht werden, da die
Herstellerangaben massgebend sind und diese je
nach Marktsituation kurzfristig ändern können. Der
Versand von Produkten und Apparaten erfolgt auf
Gefahr des Bestellers.

Lieferungen bauseits

Die Firma übernimmt keine Haftung für bauseits
gelieferte Produkte und Materialien sowie bauseits
vorhandene und gelieferte Hard- und Software,
sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

Termine

Kann der Besteller die notwendigen Voraussetzungen
für eine termingerechte Erfüllung gem.
Vertrag nicht gewährleisten, ist die Firma von der
Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden.
Ansonsten verpflichtet sich die Firma die Termine
einzuhalten.

Mengenangaben im Angebot

Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (m,
Stk. etc.) sind approximativ. D.h. sie können unteroder
überschritten werden, ohne dass der Besteller
Änderungsansprüche an die Einheitspreise
geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten
als Kalkulationsgrundlage für das von der Firma
gemachte Angebot.

Offerten und Dokumentationen von Anlagen

Die von der Firma dem Kunden übergebenen
geistigen Werke wie Dokumente, Offerten, Zeichnungen
etc. bleiben Eigentum der Firma. Sie
dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern,
nicht zugänglich gemacht und abgegeben werden.
Im Übertretungsfalle ist die Firma berechtigt,
eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der
Offertsumme einzufordern.

Asbest und andere gesundheitsgefährdende
Stoffe

Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende
Stoffe wie Asbest usw. vorhanden
sind, muss die Firma die Gefahren eingehend
ermitteln und die Risiken bewerten. Der Besteller
trägt in jedem Fall die Kosten.

Durchbrüche, Kernbohrungen, Schlitze

Die Firma lehnt jede Haftung ab für Beschädigungen
an bestehenden, verdeckten Leitungen, von
denen er keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis
haben konnte.

Haftung

Die Firma haftet nur für Sach- und Personenschäden,
die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung
wegbedungen. Des Weiteren haftet die Firma
nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter
sowie andere Folgeschäden.

Diebstahl

Die Firma haftet nicht für bereits montiertes oder
installiertes Material, welches von Dritten entwendet
wurde. Die Kosten für den Materialersatz sowie
allfällige Installationskosten sind vom Besteller
zu tragen.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an Produkte und Materialien geht
erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag
vereinbarten Preises auf den Besteller über.
Die Firma ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts
im Register ermächtigt, solange die Zahlung
nicht vollständig geleistet ist. Kommt der Besteller
mit der Bezahlung in Verzug, so hat die Firma das
Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten

Prüfung, Mängelrüge und Abnahme

Der Besteller ist verpflichtet, die von der Firma
gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen
sofort nach Erhalt oder Abholung zu prüfen und
allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen.
Dies gilt auch für alle Dienstleistungen sowie für
Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar
waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert
angemessene Zeit. Unterlässt der Besteller seine
Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos
akzeptiert.

Eigentums- und Immaterialgüterrecht

Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen
Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen,
Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen
Unterlagen der Anlage bleibt bei der Firma.

Lizenzen

Der Besteller ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen
verantwortlich und bestätigt diese gelesen
und verstanden zu haben. Die Firma haftet
nicht für Forderungen Dritter oder Herstellern auf
Grund Nicht-Einhaltens derer Lizenzbestimmungen.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung
respektive im Werkvertrag festgelegt. Nicht
enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung
gültigen Preisen zusätzlich verrechnet.

Mehraufwand in Folge mangelnder
Koordination

Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen
Unternehmen im Bauvorhaben liegt
beim Besteller resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand
in Folge mangelnder Koordination wird
separat verrechnet.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab
Abnahme. Für Produkte- und Materiallieferungen
von Drittherstellern gelten, die entsprechenden
Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch
gegenüber dem Auftraggeber, Besteller oder Käufer.

Datenschutz und Geheimhaltung

Die Firma verpflichtet sich die Bestimmungen des
Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten
sorgfältig zu bearbeiten. Der Besteller behandelt
alle Informationen, die er von der Firma erhält
streng vertraulich. (Insbesondere Codes, Login-
Namen sowie Passwörter usw.) Aus Gründen der
Sicherheit sind, im Interesse des Anlagenbesitzers
durch alle Beteiligten und wo angebracht, sämtliche
schriftlichen Dokumente sowie Hard- und
Software vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart, ist
die Firma berechtigt, den Besteller als Referenz
gegenüber potentiellen Kunden zu verwenden.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen
Recht. wird ausdrücklich und vollumfänglich
ausgeschlossen. Streitigkeiten zwischen der
Firma und dem Besteller werden, von den ordentlichen
Gerichten beurteilt. Gerichtsstand ist der
Geschäftssitz der Firma. Die Firma behält sich
vor, ihre Rechte auch am Domizil des Bestellers
geltend zu machen.

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