Vermietung

Hebebühne / Stromaggregat

Mieten Sie unsere Hebebühne oder unser Stromaggregat für Ihre Bedürfnisse. Wir bieten hochwertige Geräte und professionellen Service für reibungslose Arbeitsabläufe.

Unser Angebot

Mieten Sie unsere Hebebühne

Unsere Hebebühne eignet sich für Montage- und oder Unterhaltsarbeiten, zum Schneiden von Bäumen für Reinigungsarbeiten oder alle anderen erdenklichen Arbeiten in luftiger Höhe. Nutzen Sie die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten unserer Hebebühne.

Vermietungstarif Hebebühne

Hebebühne

VTX-240

Max. Höhe

24 m

1. Stunde

CHF 100.00

weitere h

CHF 100.00

1/2 Tag

CHF 350.00

1 Tag

CHF 490.00

Preise

Verstehen sich für die betriebsbereite Maschine ohne Bedienung.

Preisstellung ab 
Wasserstrasse 5, 2555 Brügg

Tagespreis
(einschichtiger Tag  à 9 Std).

Ablieferung / Rückholung

Instruktionspauschale CHF 50.00

Durch Kunden ab Werkhof:
keine Kosten bis 20 km,
ab 20 km pro Fahrkilometer CHF 0.70

Durch uns bis 20 km ab Werkhof:
pro Weg pauschal CHF 100.00

Durch uns über 20 km ab Werkhof: Fahrkilometer CHF 1.50,
zusätzlich Reisezeit nach Regietarif

Spezielle Arbeiten

Absperrungen, Legen von Brettern, Bewilligungen: nach Aufwand

Nachträgliche Reinigung
(Kabine, Korb, Ladefläche etc.):
CHF 50.00 Pauschal

Versicherung

Für Selbstfahrer besteht eine Maschinenkasko:
Selbstbehalt von CHF 1’500.00*

*Bei Regress der Versicherung übernimmt der Mietende die Reparaturkosten.

Konditionen

Alle Preise in CHF exkl. MWST,
30 Tage netto

Reichweite

Reichweite Hebebühne

Rabattstaffel zu Mietpreis

Mietdauerrabatte für nicht unterbrochene Vermeitung

1Woche(ab 5 Arbeitstagen)5%
2Wochen(ab 10 Arbeitstagen)10%
3Wochen(ab 15 Arbeitstagen)15%
4Wochen(ab 20 Arbeitstagen)20%
5Wochen(ab 25 Arbeitstagen)23%
6Wochen(ab 30 Arbeitstagen)26%
7Wochen(ab 35 Arbeitstagen)28%
8Wochen(ab 40 Arbeitstagen)30%
9Wochen(ab 45 Arbeitstagen)31%
10Wochen(ab 50 Arbeitstagen)32%

Jahresabschlüsse für beliebige Vermietung

10Arbeitstage5%
15Arbeitstage10%
20Arbeitstage15%
25Arbeitstage20%
30Arbeitstage23%
35Arbeitstage26%
40Arbeitstage28%
45Arbeitstage30%
50Arbeitstage31%

Chauffeur | Bedienungspersonal

Unsere Hebebühnen können Sie auch mit Chauffeur/Bedienungsperson mieten. Unsere Chauffeure / Bedienungspersonen sind versierte Handwerker, steuern das Gerät vom Arbeitskorb aus und arbeiten mit.

Stundenansatz

Arbeits- und Reisezeiten innerhalb der Normalarbeitszeit CHF 110.00

Von 07:00 bis 17:00 und maximal 8.5 Stunden pro Tag.

Zuschläge Überzeit

Arbeitszeit länger als 9 Stunden pro Tag

Montag bis Freitag, 18:00 bis 23:00: 25%

Weitere Zuschläge

Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

Samstag, 13:00 bis 23:00: 25%

Montag bis Samstag, 23:00 bis 06:00: 50%

Sonntag, 00:00 bis 24:00: 100%

Spesen Unterkunft/Verpflegung

nach Aufwand

Reisespesen

Personenwagen CHF 0.70 / km

Bahnticket 2. Klasse nach SBB Tarif

Konditionen

Alle Preise in CHF exkl. MWST,
30 Tage netto

Mieten Sie unser Stromaggregat

Unser Stromaggregat eignet sich optimal für Veranstaltungen, Festzelten, Baustellen oder Stromausfall.

Stromaggregat

P-60

Max. Leistung

66KVA / 86,6 A

Grundpauschale

CHF 395.00

Pro Betriebsstunde

CHF 16.00

Wochenpreis

CHF 800.00

Monatspreis

CHF 2’500.00

Preise

Verstehen sich für die betriebsbereite Maschine, ohne Bedienung und ohne Treibstoff

Preisstellung ab 
Wasserstrasse 5, 2555 Brügg

Gerne stelle wir Ihnen auch eine individuelle Offerte zu

Ablieferung / Rückholung

Durch Kunden ab Werkhof:
keine Kosten bis 20 km,
ab 20km pro Fahrkilometer CHF 0.70

Durch uns bis 20 km ab Werkhof:
pro Weg pauschal CHF 100.00

Durch uns über 20 km ab Werkhof: Fahrkilometer CHF 1.50,
zusätzlich Reisezeit nach Regietarif

Spezielle Arbeiten

Nachträgliche Reinigung 

(Maschinenraum, Fahrzeug etc.):
CHF 50.00 pauschal

Versicherung

Selbstbehalt von CHF 1’000.00
*Bei Regress der Versicherung übernimmt der Mietende die Reparaturkosten.

Konditionen

Alle Preise in CHF exkl. MWST,
30 Tage netto

Datenblatt

Datenblatt Stromaggregat

Mietbedingungen Hebebühnen

Die Vermieterin überlässt dem Mieter die im Mietvertrag näher bezeichnete Hebebühne zur sachgemässen Benützung auf schweizerischem Gebiet. Untervermietung an Dritte bedarf des Einverständnisses der Vermieterin.

Die Hebebühne samt Zubehör und Bestandteilen bleibt während der Dauer der Mietzeit uneingeschränktes, unveräusserliches Eigentum der Vermieterin.

Die Vermieterin liefert die Hebebühne in funktionsbereitem, kontrolliertem Zustand aus. Alle weitergehenden Ansprüche und jede weitere Haftung für direkte und indirekte Schäden des Mieters sind ausgeschlossen.

Der Mieter wird bei der Übernahme des Gerätes über dessen Handhabung instruiert. Weisungen betreffend sachgemässer Verwendung sowie Betriebs- und Wartungsvorschriften sind strikte einzuhalten.

Die Miete beginnt mit der Lieferung oder Abholung der Hebebühne ab Werkhof der Vermieterin. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Ablieferung am vereinbarten Ort respektive der Abholung im Werkhof der Vermieterin. Die Miete dauert bis zum Wiedereingang der Hebebühne in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand. (für Nachreinigung wird eine Pauschale von Fr. 50.00 erhoben)

Die Hebebühne ist für spezielle Arbeiten (Malen, Schweissen, Reinigung mit Säure/Lauge, etc. …) ausreichend abzudecken und zu schützen. Spritz- und Sandstrahlarbeiten sind nicht erlaubt. Allfällige Reinigungs- und Instandstellungsarbeiten werden in Rechnung gestellt.

Der Mietpreis versteht sich für den einschichtigen Betrieb von bis zu 9 Stunden pro Tag und Tag und für 5 Tage pro Woche. Bei längerer Arbeitszeit oder bei mehrschichtigem Betrieb erhöht sich der Mietpreis proportional.

Der abgeschlossene Mietvertrag untersteht schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Brügg b. Biel.

Mietbedingungen Stromaggregat

Die Vermieterin überlässt dem Mieter die im Mietvertrag näher bezeichnetes Stromaggregat zur sachgemässen Benützung auf schweizerischem Gebiet. Untervermietung an Dritte bedarf des Einverständnisses der Vermieterin.

Das Stromaggregat samt Zubehör und Bestandteilen bleibt während der Dauer der Mietzeit uneingeschränktes, unveräusserliches Eigentum der Vermieterin.

Die Vermieterin liefert das Stromaggregat in funktionsbereitem, kontrolliertem Zustand aus. Alle weitergehenden Ansprüche und jede weitere Haftung für direkte und indirekte Schäden des Mieters sind ausgeschlossen.

Der Mieter wird bei der Übernahme des Gerätes über dessen Handhabung instruiert. Weisungen betreffend sachgemässer Verwendung sowie Betriebs- und Wartungsvorschriften sind strikte einzuhalten.

Die Miete beginnt mit der Lieferung oder Abholung des Stromaggregat ab Werkhof der Vermieterin. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Ablieferung am vereinbarten Ort respektive der Abholung im Werkhof der Vermieterin. Die Miete dauert bis zum Wiedereingang des Stromaggregat in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand. (für Nachreinigung wird eine Pauschale von Fr. 50.00 erhoben)

 Allfällige Reinigungs- und Instandstellungsarbeiten werden in Rechnung gestellt.

Das Aggregat wird mit vollem Tank ausgeliefert. Während dem Betrieb ist der Mieter zuständig für das nachtanken. Ebenfalls wird es mit vollen Tank  zurück gegeben. 

Der abgeschlossene Mietvertrag untersteht schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Brügg b. Biel.